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Gekündigt werden

Gekündigt?! Was für ein Schock! Eine Kündigung ist nie schön. Aber was solltest du jetzt tun? Bestimmt nicht aufgeben. Die ersten Schritte nach der Kündigung sind wichtigsten. Meine Tipps und Tricks dazu in folgendem Beitrag.

Der Job in Gefahr - Gründe für die Kündigung

Irgendetwas hat sich im Joballtag verändert. Deine Unbeschwertheit verliert sich von Tag zu Tag. Du spürst, daß dein Job in Gefahr ist. Zumeist gehen dem veritable Warnzeichen voraus. Du suchst nach den Ursachen und drehst dich bei deiner Selbstanalyse nur im Kreis. 

  • Worin liegen mögliche Ursachen? 
  • Leistungsabfall? 
  • Zeigst du zu wenig Engagement? 
  • Sind dir schwerwiegende Fehler unterlaufen? 
  • Gibt dein Verhalten Grund für derartige  Konsequenzen? 
  • Oder hast du das Vertrauensverhältnis beschädigt? 

Ganz gleich, worin die Ursache liegt. Du hast die Chance gegenzusteuern. Suche das 4-Augen-Gespräch, bitte um eine Aussprache. Sprich über deine Zielvorgaben oder aber entschuldige dich, wenn nötig.  

Kündigung... Werde aktiv

Jetzt ist es raus. Sie zielen auf dich (du bist zum Abschuss freigegeben). 

Was nun? Das war nicht dein Ziel: Du wolltest eine feste Anstellung, Sicherheit im Gehalt. Du brauchst diese Sicherheit, um leistungsfähig und energievoll im Job zu sein. Du solltest dir folgendes bewusst machen: Die Zahl der „lebenslangen“ Arbeitsplätze nimmt radikal ab. Die Zahl der befristeten Arbeiten und Projektjobs nimmt stark zu. 

Sofern es in deiner Firma einen Betriebsrat gibt, sprich mit ihm. Ebenso das zu Rateziehen eines Arbeitsrechtsexperten kann in dieser Situation sehr wertvoll für dich sein. In diesen Gesprächen kannst du dich juristisch über die Modalitäten der Kündigung beraten lassen. Was kannst du gegen die Kündigung unternehmen? Kannst du überhaupt etwas unternehmen? Und wenn nicht, hast du eine Chance auf eine Abfindung? So vielfältig Vertragskündigungen sind, so individuell sind sie auch und sollten immer durch Expertise begleitet werden. So einschneidend diese Kündigung auch ist, du musst jetzt deinen Blick nach vorn richten.  Warte nicht erst bis du „rausgeworfen“ bist. Beginne jetzt dich neu zu orientieren. Beobachte den Arbeitsmarkt. Analog oder digital. Werde aktiv. Bringe deine Bewerbungsmappe auf den aktuellen Stand. Mitunter haben sich formelle Standards geändert. Informiere dich, damit du nicht schon durch Formfehler ungelesen/ ungehört bleibst. Und starte damit, dich bei potenziellen Arbeitgebern zu bewerben, auch initiativ. Begreife es als Chance zur Weiterentwicklung. 

Kündigung bestätigt - 6 Schritte die du gehen solltest

Es ist unausweichlich. Die Kündigung gilt. Jetzt keinen Fehler in den Abläufen machen. Zunächst prüfe die Form der Kündigung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Kündigung in Schriftform auszuhändigen. Bei Erhalt des Schriftstückes solltest du auf jeden Fall zunächst nur den Erhalt bestätigen. Daraus leitet sich keine automatische Bestätigung des Inhaltes ab. Vergiss nicht das Datum des Erhalts neben deine Unterschrift zu setzen. Möglicherweise ist das entscheidend bei der Gültigkeit der Kündigungsfrist. 

  1. Bitte um ein Zwischenzeugnis. Du brauchst es für die Bewerbungsphase.

  2. Agentur für Arbeit
    Bei Jobverlust kannst du Arbeitslosengeld beantragen. Um finanziellen Verluste zu verhindern, solltest du dich umgehend nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit „arbeitssuchend“ melden. Vereinbare einen Termin und besprich die weitere Vorgehensweise mit den zuständigen Beratern. Solltest du die vorgeschriebene Meldefrist ungenutzt verstreichen lassen, riskierst du Sperren. Das bedeutet für dich eventuell weniger oder gar kein Arbeitslosengeld. Informiere dich frühzeitig über die Bedingungen.

  3. Resturlaub klären 
    Sprich mit der Personalabteilung, sofern vorhanden, oder der zuständigen Person im Unternehmen um eventuell noch ausstehende Urlaubstage einzuplanen. Solltest du noch Urlaubsanspruch haben, so muss auch dieser durch die Verantwortlichen genehmigt werden. Du kannst nicht für dich automatisch das Recht ableiten, die dir noch zustehenden Urlaubstage zu nehmen. Bei Selbstbeurlaubung droht im schlimmsten Fall die Änderung der fristgemäßen Kündigung in eine fristlose. Das bedeutet dann auf jeden Fall eine Sperre den Bezügen bei der Agentur für Arbeit. Bleib fair und besprich die Angelegenheiten im Unternehmen. 

  4. Aufhebungsvertrag prüfen
    Mitunter bieten Arbeitgeber Aufhebungsverträge an. Prüfe genau, hol dir juristischen Rat. Bei Schließung eines Aufhebungsvertrages ergeben sich für dich Sperrfristen bei der Agentur für Arbeit. Das heißt, verhandle gut.
     
  5. Schwangerschaft und/oder Behinderung melden
    Werdende Mütter und Menschen mit Beeinträchtigungen genießen einen besonderen Kündigungsschutz in Deutschland. Solltest du deinen Arbeitgeber nicht darüber informiert haben, dann tu es jetzt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung. Kündigung während der Schwangerschaft ist unzulässig. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt bis 4 Monate nach der Entbindung. In Ausnahmefällen unter Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde ist eine Änderung des besonderen Kündigungsschutzes möglich.

  6. Nimm es nicht persönlich
    Eine Kündigung zu erhalten ist immer eine unangenehme Sache. Für den einen mehr, den anderen weniger. Jeder geht auf seine Weise damit um und muss das psychologisch verarbeiten. Die große Gefahr dabei ist, sich in Zweifeln zu zerreiben. Wenn das Klima es zulässt, versuche ein offenes Gespräch mit deinem Nocharbeitgeber. Selbstreflexion für beide, bestenfalls. Dir hilft es, neues Selbstbewusstsein zu entwickeln und positiv aktiv auf Jobsuche zu gehen.

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